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BARRIEREFREIHEIT IST JETZT PFLICHT. KEINE KÜR.

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Für viele Unternehmenswebsites gilt sie seit 28.06.2025. Für verpflichtete Unternehmen drohen bei Nicht-Konformität Verwaltungsstrafen bis €50.000 (KMU) bzw. bis €80.000 (große Unternehmen). Der Markt ist großflächig nicht konform; der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung begonnen.

WER, WAS, WAS KOSTET EIN VERSTOSS.

Wer ist betroffen

B2C-Unternehmen oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle: ab 10 Mitarbeiter:innen oder wenn sowohl Jahresumsatz als auch Bilanzsumme über €2 Mio. liegen. Praktisch: fast jede Firmenwebsite mit Formular, Buchung, Shop oder Downloads. Reine B2B-Sites sind ausgenommen.

Was wird geprüft

WCAG 2.1 Level AA (laut EN 301 549, Stand BaFG): Kontraste, Tastatur-Navigation, Alt-Texte, Fokus-Zustände, semantische Struktur, Formular-Labels, Barrierefreiheits-Erklärung. Ich baue bereits nach WCAG 2.2 AA.

Was kostet der Verstoß

Gestaffelte Verwaltungsstrafen nach BaFG (zuständig: Sozialministeriumservice): bis €25.000 in den niedrigsten Strafrahmen, bis €50.000 für KMU, bis €80.000 für große Unternehmen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Grundsatz „Beraten vor Strafen" bei Erstverstößen.

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5 Fragen. Keine E-Mail, nichts gespeichert.

Frage 1 von 5 Richtet sich deine Website an Verbraucher:innen (B2C), mit Kontaktformular, Buchungs-/Termin-Flow, Shop oder downloadbaren Dokumenten?

Bei B2C mit interaktiven Elementen greift BaFG mit hoher Wahrscheinlichkeit. Reine B2B-Sites sind ausgenommen.

Frage 2 von 5 Hat dein Unternehmen 10 oder mehr Mitarbeiter:innen, oder liegen sowohl Jahresumsatz als auch Bilanzsumme über €2 Mio.?

Kleinstunternehmen sind ausgenommen: weniger als 10 Mitarbeiter:innen UND höchstens €2 Mio. Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Liegst du über der Mitarbeiter-Schwelle oder über beiden Finanz-Schwellen, entfällt die Ausnahme.

Frage 3 von 5 Gibt es auf deiner Website eine öffentliche Barrierefreiheits-Erklärung?

Fehlt diese Erklärung, ist das allein schon ein eigenständiger Verstoß.

Frage 4 von 5 Kannst du deine Seite komplett mit der Tastatur bedienen (Tab, Enter, Pfeiltasten) und erreichen Screenreader-Nutzer alle wichtigen Inhalte?

Wenn du unsicher bist: vermutlich ist die Antwort nein.

Frage 5 von 5 Hast du einen aktuellen, dokumentierten Nachweis, dass deine Website mindestens WCAG 2.1 Level AA erfüllt (Audit-Report oder Test-Tool-Bericht)?

WCAG 2.1 AA ist das Gesetz-relevante Niveau. Ohne dokumentierten Nachweis hast du im Prüfungsfall nichts in der Hand.

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  • Automatisierter Kontrast- und Struktur-Check über alle öffentlichen Seiten
  • Manuelle Stichprobe: 5 Seiten mit Screenreader (VoiceOver) + Tastatur-Navigation
  • WCAG-2.1-AA-Bewertung pro Kriterium (Gesetzesstandard laut BaFG), sortiert nach Dringlichkeit
  • Checkliste für deine interne Umsetzung oder als Briefing für uns
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Wenn die Site strukturell nicht konform zu bekommen ist, neu bauen auf barrierefreiem Fundament. Meistens kein Rebuild von null: Migration auf ein konform gebautes Theme mit Erhaltung von Inhalt, Rankings und Traffic.

  • Grund-Audit über alle öffentlichen Seiten + Admin-Workflows
  • Konforme Theme-Basis (WordPress) oder Migration auf Headless-Stack
  • Content-Migration mit WCAG-Politur je Artikel / Produktseite
  • Redaktions-Schulung: barrierefrei weitermachen, nicht nur launchen
  • Laufende Konformitäts-Überprüfung via Pflege-Abo (optional)

BARRIEREFREIES BACKEND, NICHT NUR FRONTEND.

Eine WCAG-konforme Seite verliert ihren Status, sobald jemand ein Bild ohne Alt-Text oder einen 3:1-Kontrastbruch hochlädt. Deshalb baue ich nicht nur den öffentlichen Auftritt, sondern auch ein Admin-Dashboard, das die Barrierefreiheit in deinem redaktionellen Alltag erzwingt, statt sie der Disziplin zu überlassen.

Maßgeschneiderte Admin-Dashboards aus echten Projekten: Edenbridge · Praxis Hofbauer · Thaihaus Som

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Verbraucher:innen online ansprechen (B2C) und nicht unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen. Kleinstunternehmen (laut EU-Definition: weniger als 10 Mitarbeiter:innen UND Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens €2 Mio.) sind bei Dienstleistungen von den BaFG-Hauptpflichten ausgenommen. Sobald die Mitarbeiter:innen-Schwelle überschritten wird oder beide Finanz-Schwellen über €2 Mio. liegen, greift das BaFG, für fast jede Firmenwebsite mit Kontaktformular, Online-Buchung, Shop oder Download-Bereich. Reine B2B-Websites sind ausgenommen.

Technischer Referenzstandard für BaFG ist EN 301 549, die für Web-Inhalte auf WCAG 2.1 Level AA verweist, die Web Content Accessibility Guidelines des W3C in der Version 2.1. Ich baue bei Neubauten bereits nach WCAG 2.2 Level AA. Konkret heißt das: Textalternativen für Bilder, Farbkontraste mindestens 4.5:1 für Fließtext, vollständige Tastatur-Bedienbarkeit, klare Fokus-Zustände, semantisch korrektes HTML und eine öffentliche Barrierefreiheits-Erklärung. Behördlich zuständig ist das Sozialministeriumservice; bei Erst- oder Bagatellverstößen gilt „Beraten vor Strafen".

Barrierefrei zu bauen ist nicht teurer. Barrierefrei nachzurüsten schon. Eine von Grund auf konforme Site kostet nicht mehr als eine nicht-konforme. Ein nachträgliches Fix-Sprint-Projekt liegt deutlich unter dem Strafrisiko und verbessert gleichzeitig SEO (Google bevorzugt semantisch sauberes HTML und gute Mobile-Nutzbarkeit) und KI-Sichtbarkeit (saubere Semantik macht deine Inhalte für KI-Systeme leichter lesbar).

HÄUFIGE FRAGEN.

RECHTLICHE QUELLEN.

Diese Website ist nach WCAG 2.1 AA konform gebaut, neue Bereiche nach WCAG 2.2 AA, und wird fortlaufend auditiert. Wie ich visuelle Effekte barrierefrei umsetze, steht transparent in der Barrierefreiheits-Erklärung im Footer.

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