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BARRIEREFREIHEIT FÜR DIGITALE ANGEBOTE.

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob eine Website darunter fällt, hängt vom Angebot, der Zielgruppe und der Unternehmensgröße ab. Unabhängig davon verbessert eine zugängliche Seite die Nutzung für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Geräten.

ZUERST DEN ANWENDUNGSFALL KLÄREN.

B2C und elektronischer Geschäftsverkehr

Wenn Verbraucher online einen Vertrag anbahnen oder abschließen, kann das BaFG anwendbar sein. Der konkrete Ablauf und die angebotene Dienstleistung müssen geprüft werden.

Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den entsprechenden BaFG-Pflichten ausgenommen. Die Einstufung richtet sich nach Beschäftigten und Finanzwerten.

Information, B2B und Kontakt

Eine Informationsseite oder ein Kontaktformular allein entscheidet die Rechtslage nicht. Zweck, Zielgruppe und der Weg zum Vertrag sind ausschlaggebend.

Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Beurteilung des Einzelfalls ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung zuständig.

WAS ICH TECHNISCH PRÜFE.

Ein Audit dokumentiert den geprüften Umfang, die verwendeten Methoden und die gefundenen Barrieren. Automatisierte Tests werden durch Tastaturtests und manuelle Stichproben ergänzt.

RECHTSGRUNDLAGEN UND STANDARD.