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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit von medienmacher.biz gemäß der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act / BaFG).

Geltungsbereich und Ziel

Diese Erklärung gilt für die Website medienmacher.biz. Wir, Tom der Medienmacher – Webdesign e.U., sind bestrebt, unsere digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und ein inklusives Nutzererlebnis zu ermöglichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website medienmacher.biz wurde in vollem Umfang gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA entwickelt und gestaltet.

Dies bedeutet, die Website ist vollständig barrierefrei und mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell sind keine Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen bekannt. Alle Inhalte, Funktionen und die Bedienung der Website sind ohne Einschränkungen für Nutzer*innen mit assistierenden Technologien zugänglich und bedienbar.

Erstellung dieser Erklärung

  • Methode der Bewertung: Eigenauswertung, ergänzt durch manuelle und automatisierte Tests.
  • Datum der Erstellung/Aktualisierung: 29. Oktober 2025

Feedback und Kontakt

Wir sind kontinuierlich bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website zu erhalten und weiter zu verbessern. Sollten Ihnen dennoch Mängel auffallen oder Sie auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie um Ihre Rückmeldung:

Bitte beschreiben Sie das Problem und die betroffene(n) URL(s):
E-Mail: tom@medienmacher.biz

Durchsetzungsverfahren (BaFG)

Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu wenden.

In Österreich ist das Sozialministeriumservice (SMS) unter anderem für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsbestimmungen bei privatwirtschaftlichen Unternehmen im Anwendungsbereich des BaFG zuständig.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beschwerde finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice oder der zuständigen Stelle in Ihrem Land.

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