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Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen (Aktualisiert: 2026)

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen (Aktualisiert: 2026)

Am 28. Juni 2025 ist in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) anwendbar geworden, die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act. Für viele österreichische Unternehmenswebsites mit Online-Geschäft gilt die Regelung damit seit knapp einem Jahr, und ein großer Teil der Seiten ist noch nicht konform.

Dieser Artikel klärt, was das Gesetz verlangt, wer wirklich betroffen ist, welche Strafen vorgesehen sind und was du jetzt tun solltest. Ohne Panikmache und ohne Beschönigung. Eine Vorbemerkung: Das ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BaFG auf deine konkrete Seite zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

Was das Gesetz verlangt

Das BaFG verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Websites ist der technische Referenzstandard die europäische Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA verweist. WCAG 2.2 (veröffentlicht im Oktober 2023) ist abwärtskompatibel und wird von den meisten Fachleuten bereits als Standard für Neubauten empfohlen. Rechtlich bindend bleibt aktuell 2.1 AA.

Die Anforderungen selbst stehen in Anlage 1 des BaFG. Geprüft werden unter anderem vier Bereiche. Wahrnehmbarkeit: Bilder brauchen Textalternativen, Videos Untertitel, und Farbkontraste müssen mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für großen Text erreichen. Bedienbarkeit: Die Seite muss vollständig per Tastatur steuerbar sein, Fokus-Zustände müssen sichtbar sein, Zeitbeschränkungen verlängerbar, und blinkende Inhalte unter bestimmten Frequenzen sind verboten, weil sie epileptische Anfälle auslösen können. Verständlichkeit: klare Sprache, vorhersehbare Navigation, und Formularfehler müssen identifiziert und erklärt werden. Robustheit: Der Code muss semantisch korrekt sein, damit assistive Technologien wie Screenreader, Braillezeilen und Spracheingabe die Inhalte richtig interpretieren.

Dazu kommt eine formelle Pflicht, die unabhängig vom technischen Zustand der Seite gilt: die Barrierefreiheitserklärung nach § 19 BaFG. Sie muss leicht auffindbar auf der Website veröffentlicht sein und dokumentieren, in welchem Umfang die Seite die Anforderungen erfüllt und wo noch nicht.

Wer ist betroffen

Hier übertreiben viele Ratgeber, deshalb der genaue Blick. Das BaFG gilt nicht für jede Webseite, sondern für bestimmte Dienstleistungen, die sich an Verbraucher (B2C) richten. Für Websites heißt das vor allem: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Also Online-Shops, E-Commerce und Seiten, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen oder buchen können, etwa Termin-, Reise- oder Hotelbuchungen, auch bei Ärzten, Friseuren oder in der Gastronomie.

Ein reines Kontaktformular reicht dagegen nicht automatisch. Die Wirtschaftskammer stellt klar: Geht über das Formular nur eine Anfrage ein, die du noch gesondert und manuell annehmen musst, um einen Vertrag zu schließen, fällt das nicht unter das BaFG. Auch rein informierende Inhalte ohne Bezug zum Vertragsabschluss sind nicht erfasst. Und reine B2B-Seiten, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen ebenfalls nicht darunter. Sobald eine Seite aber Verbrauchern einen Online-Vertragsabschluss oder eine Buchung ermöglicht, greift das Gesetz, und zwar für den abgrenzbaren Bereich, der diese Dienstleistung betrifft.

Dazu kommt die Kleinstunternehmen-Ausnahme (§ 6 BaFG): Wer reine Dienstleistungen anbietet und als Kleinstunternehmen gilt, ist vollständig ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Überschreitest du eine davon (etwa 11 Mitarbeiter bei 1 Million Umsatz oder 5 Mitarbeiter bei 3 Millionen), greift die Ausnahme nicht mehr.

Praktisch entscheidet sich die Betroffenheit also an zwei Fragen: Kann ein Verbraucher über deine Seite online einen Vertrag abschließen oder buchen? Und liegst du über der Kleinstunternehmen-Schwelle? Rein private, nicht-kommerzielle Seiten sind ohnehin außen vor. Im Graubereich entscheidet der Einzelfall, das räumt das Gesetz selbst ein. Im Zweifel klärt das ein kurzer fachlicher oder rechtlicher Check, kein Pauschalurteil aus einem Ratgeber.

Was bei einem Verstoß passiert

Marktüberwachungsbehörde ist das Sozialministeriumservice (Landesstelle Oberösterreich). Es wird auf zwei Wegen aktiv: durch eigene Stichproben und durch Meldungen. Melden können nicht nur Verbraucher, sondern auch der Verein für Konsumenteninformation, der Österreichische Behindertenrat, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer.

Bei einem festgestellten Verstoß fordert die Behörde zunächst zur Behebung innerhalb einer Frist auf. Die Erläuterungen zum Gesetz betonen ausdrücklich den Grundsatz „Beraten vor Strafen“, gerade bei erstmaligen oder geringfügigen Übertretungen. Werden Fristen versäumt, sind Verwaltungsstrafen möglich (§ 35 BaFG), gestaffelt nach Art des Verstoßes und Unternehmensgröße: bis zu 80.000 Euro für große Unternehmen, bis zu 50.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen, für kleinere Betriebe entsprechend weniger. Das sind Höchstbeträge, keine Regelstrafen, und Erstbescheide liegen in der Praxis typischerweise deutlich darunter. Gegen Bescheide des Sozialministeriumservice kann man Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Ein eigener Prüfpunkt bleibt die Barrierefreiheitserklärung (§ 19 BaFG), unabhängig vom technischen Konformitätsgrad. Eine Seite kann technisch sauber sein und trotzdem beanstandet werden, wenn diese Erklärung fehlt.

Was du konkret tun solltest

Unabhängig davon, wer dein Webdesign macht, sind die Schritte dieselben.

Schritt 1: Audit. Ein formeller Check deiner Seite gegen die häufigsten BaFG-Lücken dauert bei uns fünf Werktage und kostet 690 Euro. Der Report priorisiert die Findings nach Risiko und Aufwand. Das ist kein Marketing-Pitch: Ohne dokumentiertes Audit hast du im Prüfungsfall nichts in der Hand, egal ob du die Umsetzung am Ende selbst machst oder machen lässt.

Schritt 2: Umsetzung. Die meisten Probleme sind in zwei bis drei Wochen behebbar, also Kontraste korrigieren, Alt-Texte ergänzen, Tastatur-Fokus reparieren, Formular-Labels setzen. Der Fix-Sprint für die wichtigsten Findings startet bei 1.890 Euro und liefert eine nachprüfbare WCAG-2.1-AA-Konformität im geprüften Bereich (Gesetzeslevel), auf Wunsch direkt WCAG 2.2 AA (zukunftssicher und abwärtskompatibel).

Schritt 3: Erklärung veröffentlichen. Die Barrierefreiheitserklärung gehört öffentlich zugänglich, üblicherweise im Footer verlinkt. Sie dokumentiert den Konformitätsgrad, das Audit-Datum, eine Kontaktstelle für Feedback und gegebenenfalls noch offene Bereiche mit Zeitplan. Das Dokument selbst kostet nichts, es ist ein strukturierter Text, den du als Seite einfügst. Die Arbeit steckt im Audit, das die Inhalte liefert. „Wir sind teilweise konform, der Rest folgt bis Datum X“ zu erklären ist rechtlich zulässig. Gar nichts zu veröffentlichen ist es nicht.

Wenn die Seite strukturell nicht konform zu bekommen ist (häufig bei KI-generierten Websites oder alten Themes ohne semantisches HTML), bleibt die Vollumsetzung. Das muss kein Neubau von null sein, oft reicht eine Theme-Migration mit Inhaltsübernahme, wodurch Rankings und Traffic erhalten bleiben.

Warum das eine Investition ist, keine reine Ausgabe

Barrierefreiheit zahlt über die reine Compliance hinaus ein.

SEO. Viele der strukturellen Verbesserungen, die Barrierefreiheit verlangt, also semantisches HTML, eine saubere Überschriften-Hierarchie und sinnvolle Alt-Texte, überschneiden sich mit dem, was auch für gute Suchmaschinen-Sichtbarkeit zählt. Barrierefreiheit ist kein direkter Google-Ranking-Faktor, aber wer sie sauber umsetzt, verbessert in der Regel zugleich die Grundlagen, auf die Suchmaschinen achten.

KI-Sichtbarkeit. Sauber strukturierte Seiten lassen sich von generativen Suchmaschinen wie ChatGPT oder Perplexity tendenziell besser auslesen. Harte Belege dafür sind noch dünn, aber die Richtung ist plausibel: Struktur hilft Maschinen beim Verstehen.

Größere Zielgruppe. Das ist das stärkste, weil belegbare Argument. Laut Eurostat (EU-SILC 2024) hatten 23,9 Prozent der Menschen ab 16 Jahren in der EU eine Aktivitätseinschränkung, das sind rund 90 Millionen Personen. 17,2 Prozent berichten leichte, 6,7 Prozent schwere Einschränkungen. Das ist keine Randgruppe, sondern fast jede vierte erwachsene Person. Und mit dem Alter steigt der Anteil stark: Bei den über 85-Jährigen sind es 72,3 Prozent. Schlechte Kontraste und winzige Tap-Targets schließen ältere Nutzer systematisch aus.

Häufige Missverständnisse

„Ich habe doch schon eine Erklärung aus 2023.“ Die Barrierefreiheitserklärung muss den aktuellen Stand widerspiegeln. Änderungen an der Website, also neue Seiten, neue Formulare, neue Inhalte, erfordern eine Aktualisierung, spätestens jährlich.

„Wir haben ein Barrierefreiheits-Plugin installiert.“ Overlay-Widgets wie AccessiBe oder UserWay werden gern als Ein-Klick-Lösung vermarktet. Übersehen wird dabei, dass Konformität primär strukturelle Änderungen am HTML und CSS verlangt, die ein aufgesetztes Widget nicht ersetzen kann. In den USA wurden mehrere Klagen gegen Betreiber entschieden, deren Seite trotz installiertem Overlay nicht zugänglich war. Das Widget hat sie nicht geschützt. Es ist höchstens Ergänzung, niemals Fundament.

„Unsere Seite läuft am Handy, also ist sie barrierefrei.“ Mobile-Optimierung und Barrierefreiheit sind zwei verschiedene Dinge. Eine Seite kann am Smartphone perfekt funktionieren und trotzdem für Screenreader, Tastatur-Nutzer und farbenblinde Menschen unzugänglich sein.

„Unsere Agentur sagt, das ist nur Panikmache.“ Möglich, dass sie recht hat. Möglich aber auch, dass das Thema schlicht nicht im Vertrag steht und niemand prüfen lässt. Ein unabhängiger Audit durch einen Dritten kostet weniger als der erste Bußgeldbescheid.

Und wenn du gerade erst baust?

Barrierefrei zu bauen ist nicht teurer. Nachrüsten ist es. Wenn du gerade einen Relaunch oder Neubau planst, stell sicher, dass deine Agentur WCAG 2.2 AA von Anfang an als Anforderung akzeptiert, nicht als optionales Nice-to-have. Bei uns ist der BaFG-Check in jedem Hauptpaket enthalten, im Start-Paket als Grundcheck, bei Wachstum als vollwertiges Audit, bei Erweitert als dokumentierte Vollumsetzung.

Zur Förderung: KMU.DIGITAL unterstützt Digitalisierungsprojekte, und Barrierefreiheit zählt zu den anerkannten Themen. Die Umsetzung wird mit 30 Prozent gefördert (maximal 6.000 Euro), Voraussetzung ist eine vorgelagerte, ebenfalls geförderte Beratung. Die Konditionen ändern sich je nach Ausschreibungsrunde, deshalb prüf den aktuellen Stand direkt auf kmudigital.at.

Zusammenfassung

Das BaFG gilt seit Juni 2025. Betroffen sind vor allem Websites, über die Verbraucher online Verträge abschließen oder buchen, sofern das Unternehmen über der Kleinstunternehmen-Schwelle liegt. Ein reines Kontaktformular oder eine reine Informationsseite löst die Pflicht nicht automatisch aus. Wo das Gesetz greift, sind die Strafen real, aber gestaffelt, und es gilt „Beraten vor Strafen“. Der Aufwand für Konformität ist überschaubar: Ein Audit dauert fünf Werktage, die Umsetzung der wichtigsten Findings zwei bis drei Wochen, und die strukturellen Verbesserungen zahlen auf SEO und Reichweite ein.

Wer jetzt handelt, hat Ruhe vor der Aufsicht und einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern, die noch warten. Der Selbst-Check auf der BaFG-Seite gibt dir in einer Minute eine erste Einschätzung. Für den formalen Report kannst du ein Audit anfordern.

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