Barrierefreiheit 2025: was sich für deine Webseite ändert
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in der gesamten EU eine strengere Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten und digitalen Angeboten. Das ist keine Empfehlung und kein Trend — es ist geltendes Recht. Und es betrifft deutlich mehr Unternehmen, als die meisten denken.
Was dahintersteckt, für wen es gilt und was du konkret tun musst, erkläre ich in diesem Artikel.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen — ob mit oder ohne Einschränkungen — deine Webseite vollständig nutzen können. Das betrifft unter anderem:
- Blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen, die Screenreader verwenden
- Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen
- Ältere Nutzer, die mit kleiner Schrift oder unklaren Kontrasten kämpfen
- Personen mit Farbenfehlsichtigkeit oder temporären Einschränkungen (gebrochener Arm, Augenentzündung, …)
Das Ziel: Niemand soll im Netz ausgeschlossen werden. Und der Nebeneffekt ist nicht zu unterschätzen — barrierefreie Seiten sind in der Regel besser strukturiert, einfacher zu bedienen und besser für Suchmaschinen optimiert. Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht, sondern auch ein SEO-Vorteil.
Die neuen Gesetze: Wer muss mitmachen?
Die rechtliche Grundlage ist der European Accessibility Act (EAA) — eine EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde:
- Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Stichtag war der 28. Juni 2025. Seit diesem Datum müssen Webseiten, Online-Shops, Buchungsportale und Apps barrierefrei sein.
Für wen gilt das? Für so gut wie alle Unternehmen, die digitale Angebote an Endverbraucher richten — egal ob Shop, Dienstleister, Bank oder Eventanbieter.
Ausnahmen: Nur sogenannte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von bestimmten Verpflichtungen unter dem EAA ausgenommen. Wichtig: Das ist eine eingeschränkte Ausnahme, keine Generalbefreiung. Und selbst wenn du darunter fällst — eine barrierefreie Webseite ist trotzdem eine gute Idee.
Übergangsfristen: In Österreich gilt für ältere digitale Angebote teils eine Übergangsfrist bis 2030. Neue Angebote müssen seit dem 28. Juni 2025 sofort barrierefrei sein.
Der Standard: Webseiten müssen den WCAG 2.1, Level AA erfüllen — den internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Wer das nicht einhält, riskiert Strafen, Abmahnungen oder im schlimmsten Fall die Sperrung des digitalen Angebots.
Was das für dein nächstes Webprojekt bedeutet
Barrierefreiheit war in der Vergangenheit oft ein „Wäre nett“ oder nur für Behörden und öffentliche Einrichtungen verbindlich. Damit ist Schluss.
- Jedes neue Webseiten- oder Shop-Projekt muss von Anfang an barrierefrei geplant und umgesetzt werden.
- Ein Plugin allein reicht nicht. Design, Code und Inhalte müssen zusammenspielen.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit wird auf der Webseite Pflicht — inklusive einer Feedback-Möglichkeit und einer Kontaktstelle, an die sich Nutzer bei Barrieren wenden können.
Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA
Damit eine Webseite den Standard erfüllt, muss sie vier Prinzipien gerecht werden:
1. Wahrnehmbarkeit
- Alternativtexte für alle Bilder
- Untertitel für Videos
- Ausreichender Farbkontrast (mindestens 4,5:1)
- Flexible, skalierbare Schriftgrößen
2. Bedienbarkeit
- Alle Elemente müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein — ohne Maus
- Klare Fokus-Indikatoren, die zeigen, welches Element gerade aktiv ist
- Keine Zeitlimits oder unkontrollierbare Animationen, die Nutzer aussperren
3. Verständlichkeit
- Klare, einfache Sprache
- Vorhersehbare Navigation
- Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen und Hilfestellungen
4. Robustheit
- Sauberes, valides HTML
- Korrekte ARIA-Labels für Screenreader
- Kompatibilität mit verschiedenen Geräten und Hilfstechnologien
Was das im Code bedeutet
Ein paar Beispiele, damit es greifbar wird:
Saubere Überschriftenstruktur:
<h1>Mein Unternehmen</h1>
<h2>Unsere Leistungen</h2>
<h3>Webdesign</h3>
Keine H1 doppelt verwenden, keine Ebenen überspringen. Klingt simpel, wird aber ständig falsch gemacht.
Bilder mit Alternativtext:
<img src="team-foto.jpg" alt="Unser Team bei der Arbeit im Büro" />
Ohne Alt-Text weiß ein Screenreader nicht, was auf dem Bild zu sehen ist. Dekorative Bilder bekommen ein leeres Alt-Attribut (alt="").
Formulare mit Label:
<label for="email">Deine E-Mail-Adresse:</label>
<input type="email" id="email" name="email" required>
Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes Label. Placeholder-Text allein reicht nicht.
Skip-to-Content-Link:
<a href="#main-content" class="skip-link">Zum Hauptinhalt springen</a>
Ermöglicht Tastatur-Nutzern, die Navigation zu überspringen und direkt zum Inhalt zu gelangen.
Fokus-Indikator im CSS:
:focus {
outline: 3px solid #ff9800;
outline-offset: 2px;
}
Niemals outline: none setzen, ohne eine sichtbare Alternative anzubieten. Das ist einer der häufigsten Fehler.
Was eine barrierefreie Webseite können sollte
- Vollständige Tastatursteuerung und sichtbare Fokusanzeigen
- Kontrastumschalter oder Dark Mode
- Optionen zur Anpassung der Schriftgröße
- Sprunglinks (Skip-Links)
- Alternativtexte für alle Bilder und Untertitel für Videos
- Screenreader-Kompatibilität
- Barrierefreie Formulare mit klaren Labels und Fehlermeldungen
- ARIA-Labels für interaktive Elemente, die nicht mit Standard-HTML abgebildet werden können
- Strukturiertes, semantisches HTML
- Eine Meldemöglichkeit für Barrieren
Diese Punkte machen eine Webseite nicht nur zugänglicher, sondern in den meisten Fällen auch besser bedienbar für alle Nutzer.
Warum sich das lohnt — auch wenn du nicht musst
Selbst wenn du als Kleinstunternehmen von der Pflicht ausgenommen bist:
- Rechtssicherheit. Du bist auf der sicheren Seite, falls sich die Ausnahmen verschärfen.
- Mehr Reichweite. Barrierefreiheit eröffnet dir Zielgruppen, die du sonst ausschließt — Menschen mit Behinderung, Senioren, Nutzer mit langsamen Verbindungen.
- Besseres SEO. Viele WCAG-Kriterien decken sich mit dem, was Google für gutes Ranking voraussetzt: saubere Struktur, schnelle Ladezeiten, klare Überschriftenhierarchie.
- Vertrauen. Wer offen zugänglich gestaltet, zeigt soziale Verantwortung — und das merken Kunden.
Wie ich das sehe
Barrierefreiheit war schon vor dem 28. Juni 2025 das Richtige. Jetzt ist es auch das Gesetzliche. Und ehrlich gesagt: Vieles davon sollte ohnehin Standard sein. Sauberes HTML, lesbare Kontraste, funktionierende Tastaturnavigation — das ist kein Extra-Aufwand, das ist solides Handwerk.
Ich setze Barrierefreiheit in jedem meiner Projekte von Anfang an um. Kein nachträgliches Flicken, kein Overlay-Plugin, das so tut, als ob. Sondern sauberer Code, der von Tag eins für alle funktioniert.
Was „A11y“ bedeutet: Du wirst den Begriff häufiger lesen. A11y ist die Kurzschreibweise für „Accessibility“ — die 11 steht für die elf Buchstaben zwischen dem A und dem y. Hat sich in der Entwickler-Community als Standard etabliert und steht für das Versprechen, digitale Angebote für wirklich alle Menschen zugänglich zu machen.
Zum Weiterlesen
- Barrierefreiheitsgesetz Österreich (BaFG) — das aktuelle Gesetz im Volltext
- European Accessibility Act (EAA) — EU-Richtlinie 2019/882
- WCAG 2.1 auf Deutsch — der vollständige Standard als deutschsprachige Zusammenfassung
- W3C Web Accessibility Initiative (WAI) — offizielle Ressourcen, Tutorials und Checklisten
FAQ
Häufige Fragen
Muss mein kleines Unternehmen die Webseite jetzt barrierefrei machen?
Wenn du weniger als zehn Mitarbeitende und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz hast, bist du von bestimmten Pflichten unter dem EAA ausgenommen. Aber: Barrierefreiheit verbessert SEO, Usability und Reichweite — es lohnt sich also trotzdem. Und die Ausnahme kann sich jederzeit ändern.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin wie AccessiBe oder UserWay?
Nein. Overlay-Plugins lösen das Problem nicht an der Wurzel. Sie legen eine Schicht über eine nicht-barrierefreie Seite und erzeugen oft neue Probleme — zum Beispiel Konflikte mit echten Screenreadern. Barrierefreiheit muss im Code, im Design und in den Inhalten umgesetzt werden.
Was passiert, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?
Je nach Land drohen Bußgelder, Abmahnungen oder die Anordnung, das digitale Angebot anzupassen oder offline zu nehmen. In Österreich überwacht die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einhaltung. Es ist also kein theoretisches Risiko.