Vom Gründerprogramm in die Selbstständigkeit
Das Gründerleben ist voller Abenteuer. Manche davon sind großartig — der erste Kunde, die erste Webseite, die live geht, das erste Mal das Gefühl: Das funktioniert. Und manche sind weniger amüsant — Formulare, Fristen, Finanzamt.
Aktuell bin ich noch in der Kleinunternehmerregelung — das heißt, ich stelle keine Umsatzsteuer in Rechnung, solange mein Jahresumsatz unter der Grenze bleibt. Die SVS-Vollversicherung zahle ich aber jetzt schon. Der nächste Schritt steht bevor: raus aus der Kleinunternehmerregelung. Und das wird der Moment, in dem sich zeigt, ob mein Ansatz — Webdesign für kleine Unternehmen und Kreative, die nicht im Einheitsbrei untergehen wollen — langfristig trägt.
Was das UGP-Gründerprogramm ist
Für alle, die nicht aus Österreich kommen oder es nicht kennen: Das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des AMS unterstützt den Schritt in die Selbstständigkeit. Du bekommst für eine gewisse Zeit finanzielle Unterstützung, bist sozialversichert und kannst dein Unternehmen aufbauen, ohne vom ersten Tag an davon leben zu müssen.
Das Programm ist ein Sicherheitsnetz. Und ein gutes. Aber irgendwann endet es — und dann zeigt sich, ob dein Geschäftsmodell trägt.
Was sich bald ändert
Die SVS-Vollversicherung läuft bereits — Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zahle ich seit dem Start. Daran ändert sich nichts. Was sich ändert, ist der Steuerstatus:
- Umsatzsteuer. Sobald ich die Kleinunternehmergrenze überschreite (42.000 Euro netto Jahresumsatz, Stand 2026), stelle ich 20 % USt in Rechnung und führe sie ans Finanzamt ab. Dafür kann ich Vorsteuer aus meinen Ausgaben abziehen — Hosting, Software, Hardware. Für die meisten Geschäftskunden macht das keinen Unterschied, weil sie die Steuer ohnehin als Vorsteuer geltend machen.
- Buchhaltung. Aktuell mache ich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung selbst. Das funktioniert — noch. Aber ich weiß, dass sich das irgendwann ändern wird. Je mehr Projekte, desto komplexer wird die Buchhaltung, und ab einem gewissen Punkt ist ein Steuerberater keine Option mehr, sondern Notwendigkeit.
Was sich nicht ändert
Meine Arbeit. Mein Ansatz. Mein Angebot.
Ich mache Webseiten für kleine Unternehmen und Kreative, die nicht im Einheitsbrei untergehen wollen. Daran ändert sich nichts — egal ob Kleinunternehmer oder regelbesteuert. Die Qualität wird nicht besser oder schlechter, weil sich mein Steuerstatus ändert. Und mein Zugang bleibt derselbe: ehrliche Arbeit, klare Preise, persönlicher Kontakt.
Was ich dabei gelernt habe
Ein paar Dinge, die ich jedem mitgeben kann, der den gleichen Schritt vor sich hat:
Plane den Steuerberater ein, bevor du ihn brauchst. Ich mache die Buchhaltung bisher selbst und komme damit zurecht. Aber ich weiß auch: Irgendwann wird der Punkt kommen, an dem die Fehler, die ich ohne Steuerberater mache, teurer sind als sein Honorar. Diesen Wechsel frühzeitig im Kopf zu haben, spart Stress.
Die Kleinunternehmerregelung ist kein Ziel. Sie ist ein Startblock. Wenn dein Umsatz die Grenze von 42.000 Euro netto überschreitet, fällst du raus. Und das sollte das Ziel sein — denn es bedeutet, dass dein Geschäft wächst.
Rechne konservativ. Die SVS-Nachzahlung im zweiten oder dritten Jahr kann überraschen, weil die Beiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens neu berechnet werden. Leg von Anfang an Rücklagen an — ich empfehle 25 bis 30 % des Umsatzes für Steuern und Sozialversicherung.
Der psychologische Schritt ist größer als der finanzielle. Solange du im Gründerprogramm bist, hast du ein Netz. Danach bist du wirklich auf dich gestellt. Das fühlt sich anders an, auch wenn sich an deiner täglichen Arbeit nichts ändert.
Wie ich das sehe
Der Schritt aus der Kleinunternehmerregelung ist kein Risiko — er ist die logische Konsequenz davon, dass es funktioniert. Wäre der Plan nicht aufgegangen, würde ich diesen Artikel nicht schreiben.
Ist alles rosig? Nein. Die SVS-Beiträge tun weh, die Bürokratie nervt, und es gibt Monate, in denen die Auftragslage besser sein könnte. Aber die Alternative — zurück in ein Angestelltenverhältnis, in dem jemand anders entscheidet, woran ich arbeite und wie — ist für mich keine Option.
Ich mache das, weil ich glaube, dass gutes Webdesign nicht von großen Agenturen kommen muss. Dass es möglich ist, als Ein-Personen-Betrieb Webseiten zu bauen, die genauso gut sind wie die einer Zehn-Mann-Agentur — nur persönlicher, schneller und ehrlicher.
Ob das langfristig aufgeht, wird sich zeigen. Aber 2026 fühlt sich richtig an.
FAQ
Häufige Fragen
Werden deine Preise durch den Wechsel teurer?
Meine Paketpreise bleiben Fixpreise netto. Sobald ich aus der Kleinunternehmerregelung raus bin, weise ich auf Rechnungen die 20 % Umsatzsteuer separat aus. Für Geschäftskunden ändert sich unterm Strich nichts, weil sie die USt als Vorsteuer abziehen. Für Privatkunden wird es etwas teurer — das ist leider der Nachteil.
Wann lohnt sich der Schritt aus der Kleinunternehmerregelung?
Wenn dein Umsatz sich der Grenze nähert oder du regelmäßig Ausgaben hast, bei denen du von der Vorsteuer profitierst (Software, Hardware, Hosting). Ab einem gewissen Punkt ist die Regelbesteuerung sogar günstiger als die Kleinunternehmerregelung.
Wie hoch sind die SVS-Beiträge wirklich?
In den ersten Jahren zahlst du auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage rund 130 bis 150 Euro pro Monat. Später werden die Beiträge auf Basis deines tatsächlichen Einkommens berechnet — rechne mit etwa 26 bis 27 % des Gewinns. Leg von Anfang an Rücklagen an.